Ab 1. Oktober 2021 wird jeder Gaskunde in Deutschland im neuen und einzigen Marktgebiet, dem Traiding Hub Europe, abgewickelt.
Inhalt
Der Startschuss für die Lieferanten ist gefallen
Jeder Energieversorger der Kunden mit Gas beliefert, konnte am 01.07.2021 damit beginnen seine Kunden einen Bilanzkreis im neuen Marktgebiet Trading Hub Europe zuzuordnen. Diese Neuordnung aller Kunden ist für jeden Lieferanten der Kunden in Deutschland beliefert verpflichtend. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für die Marktgebietszusammenlegung von Gaspool und NetConnect Germany.
Zum 01.07.2021 wurden auch die für den 01.10.2021 finalen Bilanzkreislisten von Gaspool und NetConnect Germany veröffentlicht. Darin sind die jeweiligen Neuzuordnungen der bisherigen Bilanzkreise enthalten. Diese so genannte Mappingliste soll den Netzbetreibern als Orientierung dienen. Damit können Sie die Empfangen Bilanzkreise bzw. Subbilanzkonten der Lieferanten abgleichen und evtl. unbekannte Bilanzkreise finden. D.h. sendet ein Lieferant eine Änderungsmeldung mit einem neuen THE-Konto und dieses ist nicht auf der Mappingliste für diesen Lieferanten enthalten, dann handelt es sich um einen Fehler.
Für jeden Kunden eine Meldung
Jeder Lieferant muss im Rahmen eines Stammdatenänderungsprozesses eine UTILMD versenden. Mit dieser teilt er dem jeweiligen Netzbetreiber ein neues Bilanzkonto für den entsprechenden Kunden mit. So wird die Marktgebietszusammenlegung von Gaspool und NetConnect Germany zu Trading Hub Europe von Lieferantenseite bzw. auf Kundenebene durchgeführt.
Da somit ein Standardprozess der Marktkommunikation verwendet wird, gelten auch die entsprechenden Fristen. So müssen bei Bestandskunden 4 Wochen bis zum nächsten 1. des Gültigkeitsmonats eingehalten werden. Wenn es sich um Neukunden handelt, müssen 10 Werktage bis zur Gültigkeit als Frist berücksichtigt werden.
Die neuen THE-Konten sind am 01.06.2021 veröffentlicht worden und die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen hatten dann 4 Wochen Zeit, um die zwei vorherigen Bilanzkreisstrukturen der alten Marktgebiete im neuen THE-Marktgebiet zu strukturieren. Sollten BKV‘s nur in einem Marktgebiet bilanziert haben und die BK-Struktur war ausreichend, so konnten diese die Mappingliste des jeweiligen MGV einfach übernehmen und mussten keine großen Veränderungen vornehmen.
Durch die Möglichkeit die man den BKV eingeräumt hatte, die Bilanzkreisstrukturen neu zu sortieren, ergab sich der 01.07.2021 als frühester Zeitpunkt zu dem die Änderungsmeldungen für die neuen Bilanzkonten versendet werden konnten. Wie o.g. handelt es sich um einen Standardprozess für bilanzierungsrelevante Änderungen und dadurch haben die Lieferanten bis zum 31.08.2021 Zeit, alle ihre Kunden umzumelden. Also müssen alle Abstimmungen zwischen den Lieferanten und den jeweiligen Netzbetreibern in insgesamt 61 Tagen abgeschlossen sein.
Ab dem 01.09.2021 prüfen alle Netzbetreiber die Zuordnung der Abnahmestellen ihres Netzgebietes zu Bilanzkreisen bzw. Subbilanzkonten des neuen Marktgebietes THE. Für Abnahmestellen, für die keine Änderungsmeldung erhalten wurde und die auch keinem THE-Konto zugeordnet wurden, versenden die Netzbetreiber eine Abmeldeinformation an den jeweiligen Lieferanten. Reagiert der Lieferant nicht auf diese Mitteilung, wird die Abnahmestelle in die Ersatz- bzw. Grundversorgung übernommen und wird nicht länger durch den Lieferanten versorgt. Wollen Lieferanten keine Kunden verlieren, so sollten Sie diesen Mitteilungen besondere Beachtung schenken.
Von Gaspool und NetConnect Germany zu Trading Hub Europe
Prozesse die sich auf einen Zeitpunkt vor dem 01.10.2021 beziehen, werden weiterhin über die Marktgebiete Gaspool und NetConnect Germany abgewickelt. Das betrifft auch die zu verwendenden Marktpartner-ID’s für den Nachrichtenversand.
Anmeldungen, Änderungsmeldungen oder Abmeldungen mit einem Gültigkeitszeitpunkt vor dem 01.10.2021 müssen mittels Marktpartner-ID’s von Gaspool und NetzConnect Germany, sowie den jeweiligen Bilanzkreisen oder Subbilanzkonten erfolgen.
Die Verwendung der alten Marktpartner-ID’s und die alten Bilanzkreise bzw. Subbilanzkonten sind auch bei Clearing-Prozessen zu berücksichtigen. Auch Bilanzkreisabrechnungen erfolgen auf den alten Konten bis zum 01.10.2021.
Das neue Marktgebiet muss auch schon vor dem 01.10.2021 berücksichtigt werden.
Aufgrund der festgelegten Fristen gibt es Prozesse, die schon vor dem 01.10.2021 berücksichtigt werden müssen. Hierzu zählen:
- An- und Abmeldungen für Zeitpunkte nach dem 01.10.2021,
- der Versand der Bestandslisten von den Netzbetreibern,
- Deklarationsmitteilungen von Netzbetreibern bzw. vom Marktgebietsverantwortlichen,
- Nominierungen und
- SLP-Allokationsmeldungen.
Die Meldungen, welche sich auf Zeitpunkte ab dem 01.10.2021 beziehen, müssen bereits mit den neuen Bilanzkreisbezeichnungen versendet werden.
Für die Marktrolle Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) sind die folgenden von den oben genannten Meldungen relevant:
- Deklarationsmeldung vom MGV Trading Hub Europe (18. WT vor Liefermonat)
- Nominierung (D-1)
- SLP-Allokationsmeldungen (D-1).
Mit den Deklarationsmeldungen können die BKV prüfen, ob die korrekten Bilanzkreise und Subbilanzkonten von den jeweiligen Netzbetreibern verwendet werden. Wurden vorher Listen erstellt, in denen die neuen THE-Konten die Informationen Zeitreihentyp und Netzbetreiber des Vorgängerkontos zugeordnet wurden, können diese Angaben zusätzlich plausibilisiert werden. Dabei müssen aber eventuelle Zugänge oder Abgänge aus den Bilanzkreisen bzw. Subbilanzkonten berücksichtigt werden.
Mit Hilfe der SLP-Allokationen mindestens einen Tag vor dem 01.10.2021 können dann die SLP-Deklarationen geprüft werden und soweit vorhanden auch die jeweiligen Mengen der SLP-Allokationen. Am 01.10.2021 können auch die RLM-Allokationen überprüft werden. D.h. Zuordnung der RLM-Deklaration und die jeweiligen RLM-Mengen. Aber nur die untertägigen Allokationen. Erst am 02.10.2021 können dann die vorläufigen Tagesallokationen des Vortages geprüft werden.
Nicht zu vergessen sind auch die Kapazitätsverträge, welche seit dem 05.07.2021 den neuen Bilanzkonten zugeordnet werden können. Da diese über separate Onlineplattformen abgewickelt werden und nicht im Portal des MGV, müssen diese individuell angepasst werden. Hier wird allerdings auch vieles bilateral abgestimmt, ohne die Fristen der Marktkommunikation berücksichtigen zu müssen.
Besonderheiten
Da das Unternehmen Trading Hub Europe GmbH seine Aufgaben bereits zum 01.06.2021 von den vorherigen Marktgebietsverantwortlichen übernommen hat, werden die Rechnungen ab dem 01.06.2021 bereits mit dem neuen Absender gestellt. Das betrifft im Wesentlichen die MeMi-Rechnungen und die Bilanzkreisrechnungen.
Für Biogas erfolgen die Abrechnungen für das gesamte Jahr 2021 auf den neuen THE-Konten. Somit werden die Mengen nachträglich auf die neuen Konten verrechnet.
Zusammenfassung
Für die Marktgebietszusammenlegung müssen alle Kunden von den Lieferanten per Änderungsmeldung auf die neuen THE-Konten umgemeldet werden. Dafür haben die Lieferanten vom 01.07.2021 bis zum 31.08.2021 Zeit, wenn es sich um Bestandskunden handelt. Für Neukunden zum 01.10.2021 haben die Lieferanten noch bis zum 16.09.2021 Zeit die Anmeldung zu versenden.
Abnahmestellen die ab dem 01.09.2021 noch keinem neuen THE-Konto zugeordnet wurden, können vom Netzbetreiber in die Ersatz- bzw. Grundversorgung überführt werden, sollte der Lieferant auf die Abmeldeinformation des Netzbetreibers nicht reagieren. Mit anderen Worten, das bedeutet den Verlust des Kunden für den Lieferanten.
Ab dem 27.09.2021 können alle BKV’s anhand der vom neuen MGV THE versendeten Deklarationsmitteilungen, die Zuordnungen der neuen Konten und deren Zeitreihentypen prüfen.
Ab dem 01.10.2021 wird es in Deutschland nur noch ein Marktgebietsverantwortlichen, die Trading Hub Europe GmbH.